DAS MENSCHENRECHTSDENKMAL

Ist ein Geschenk von engagierten Citoyennes und Citoyens an die Öffentlichkeit. Ein Stück Schweizer und Internationale Geschichte der Menschenrechte. Ein Denkmal für die Aufklärung. Das Dreieck ist laut Lichtenberg als Zeichen des Feuers Symbol der Aufklärung: Lumière. Licht und Dreieck sind inspirierende Quelle für die Gestaltung des Denkmals. Die Trinität Liberté, Egalité, Paix (Fraternité) der Französischen Revolution aufnehmend, weist das Denkmal einen fast gleichseitig dreieckigen Grundriss von je 5 Meter Seitenlänge und 2.6 Meter Höhe auf.

Auf den Aussenwänden sind wie Wandzeitungen auf 12 Tafeln die VIRGINA BILL OF RIGHTS von George Mason 1776, LA DÉCLARATION DES DROITS DE L'HOMME ET DU CITOYEN Paris 1789, die DÉCLARATION DES DROITS DE LA FEMME ET DE LA CITOYENNE von Olympe de Gouges, Paris 1791 und die ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE DER VEREINTEN NATIONEN der UNO vom 10. Dezember 1948 mit Präambel graviert. Auf der ersten Tafel wird der historische und lokale Kontext des Denkmals am Standort erklärt. Auf einer weiteren Tafel (auf der Tapetentür Seie 1) sind Unterschriften der Stifterinnen und Stifter graviert (bis jetzt etwa 400 Unterschriften).

Eine Seite des Dreiecks ist einen Türspalt weit geöffnet und erlaubt einen Blick in den perspektivisch verkürzten Innenraum, in die verlassene Schreibstube der Aufklärung. Durch eine ebenfalls dreieckige Öffnung in der Decke fällt spärlich Licht in den Raum, zu sehen sind ein Tisch mit Büchern, Heften, Papieren, Schreibzeug und ein leerer Stuhl. Zur Wartung des Denkmals gibt es auf Seite 1 eine abschliessbare Tapetentür mit den Unterschriften der StifterInnenDer Denkmalkörper und die Schrifttafeln sind aus Baubronze, die Objekte im Innern sind im cire perdue-Verfahren in Bronze gegossen, der tragende Baukörper ist ein Fachwerk aus Edelstahl. Gesamtgewicht ca. 4 t.

 

DAS DENKMAL IM ÖFFENTLICHEN RAUM

Wie schon in der Antike, wo Gesetze in heiligen Bezirken als verbindlich zur Schau gestellt wurden, was dem öffentlichen Raum, der Allmend entspricht, sollen die vier wichtigsten Menschenrechtserklärungen von 1776 bis heute - unbestrittene Grundlage jeder Demokratie - im öffentlichen Raum wirken.

 

URSPRUNG DES DENKMALS

Zum Jubiläumsjahr 1998 - gefeiert wurden 200 Jahre Helvetik und 150 Jahre Bundesstaat - konstituierte sich 1989 um den Historiker und Publizisten Markus Kutter (1925-2005) die Peter Ochs Gesellschaft Basel, die sich zum Ziel setzte, den verfemten Basler Revolutionär, Jurist, Diplomat, Staatsmann, Reformer, Autor, Philanthrop Peter Ochs (1752-1821) durch historische Recherche und Aufarbeitung von Archivmaterial zu rehabilitieren. Zum Jubiläumsjahr 1998 sollte diese Arbeit mit einer Reihe von Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen und einem Denkmal für Peter Ochs, für die Aufklärung und die Menschenrechte abgeschlossen sein. 

1993 wurde Bettina Eichin über diese Pläne informiert und von Markus Kutter um einen Entwurf gebeten, der 1994 von der Peter Ochs Gesellschaft begrüsst und in der Ausstellung zum Basler Frieden im Klingentalmuseum 1995 erstmals öffentlich gezeigt und diskutiert wurde. Markus Kutter als Hauptsponsor des Denkmals beauftragte Bettina Eichin 1997 mit der Arbeit zu beginnen, um das Denkmal als Rohbau und work in progress im Rahmen der Helvetik Ausstellung ab Januar 1998 in einem Hof des Museums der Kulturen zu zeigen. Das Denkmal wurde von der Regierung ins Programm für das Jubiläumsjahr 1998 aufgenommen. Vorgesehen war als Standort der Petersplatz, ein auslaufendes Wegdreieck Richtung Universitätsbibliothek. Auf dem Petersplatz damals "Vereinigungsplatz" genannt, wurde nach der unblutigen Basler Revolution am 18. Januar 1798 die neue Verfassung beschworen, die Vereinigung mit der Landschaft und ihre Befreiung als Untertanen gefeiert. Dieser historisch und städtebaulich ideale Standort liess sich trotz jahrelanger Bemühungen eines engagierten Denkmal Komitees nicht durchsetzen. Dreimal wurde das Menschenrechtsdenkmal mit einer Zweidrittelmehrheit im Grossen Rat befürwortet und das Baudepartement aufgefordert, einen angemessenen Standort bereitzustellen. Andere vorgeschlagene und untersuchte Standorte erwiesen sich aus historischen, inhaltlichen, ästhethischen, städtebaulichen oder sonstigen Gründen für nicht geeignet, sie wurden dem Thema Menschenrechte nicht gerecht oder konnten den StifterInnen und der Künstlerin nicht zugemutet werden. 

 

DIE ENTWURFSIDEE

Bettina Eichin: Zu den Feiern 200 Jahre Französische Revolution 1989 war ich in Paris. Beeindruckt von der Menschenrechtserklärung und dieser elementaren Zeitenwende, die weltliche und kirchliche Ordnungen stürzten, versuchte ich mich am Text La Déclaration des Droits de l´Homme et du Citoyen und merkte schon bei der Überschrift, dass diese Rechte nur für Männer geschrieben waren und sich ein historischer Text so einfach nicht gendern und übersetzen lässt. Um das Thema frustriert abzuschliessen, schrieb ich in roten Lettern aus Wachs La Déclaration des Droits de l´Homme et de la Citoyenne an die Wand in meiner Werkstatt. Das sah die Historikerin und Journalistin Ursa Krattiger und sagte vergnügt, Olympe de Gouges (1748-1793) lässt grüssen! Sie hatte im Radio gerade eine Sendung über die Revolutionärin und Verfasserin der Déclaration des Droits de la Femme et de la Citoyenne von 1791 gemacht und schckte mir eine eben erschienene Biographie vom Österreicher Paul Noack über Olympe de Gouges. Da wurde mir blitzschnell klar, dass ich jetzt mit diesem Textes, der die Frauen mit einschliesst, mit den Menschenrechten von 1789 arbeiten kann. Es fehlte nur noch der erste Text, das amerikanische Vorbild der französischen Menschenrechtstexte, das fälschlicherweise damals bei Politikern und sogar Historikern unter Amerikanische Unabhängigkeitserklärung lief. Die passte aber gar nicht als Vorbild für die französische Menschenrechtserklärung. Ich suchte lange, bis der amerikanische Schwiegersohn einer Freundin mir den gesuchten Text, die Virginia Bill of Rights, einige Monate älter als die Unabhängigkeitserklärung, aus Amerika mitbrachte. Benjamin Franklin persönlich überreichte Peter Ochs am 6. September 1784 in Passy bei Paris die erste französische Übersetzung der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten mit den Verfassungstexten der 13 Staaten, die sich mit der Unabhängigkeitserklärung von der Englischen Kolonialmacht befreiten. Die Präambel der Verfassung des Staates Virginia, die Virginia Bill of Rights von George Mason vom 12. Juni 1776 wurde mit ihren 16 Artikeln zum Vorbild aller weiteren Menschenrechtserklärungen. Diese amerikanischen Texte und die Menschenrechtstexte der französischen Revolution werden Peter Ochs Jahre später 1798 für die Niederschrift der Verfassung der Helvetischen Republik inspiriert haben. 

Die Entdeckung der Déclararation des Droits de la Femme et de la Citoyenne war für mich ausschlaggebendes Signal für die Idee des Denkmals.

Die Anfrage von Markus Kutter für ein Denkmal für den Aufklärer und Revolutionär Peter Ochs kam für mich gerade zum richtigen Zeitpunkt: Mit dem Text von Olympe de Gouges wurde aus einem Denkmal für einen Mann, der die Menschenrechte in der Schweiz einführte, ein Denkmal für die Menschenrechte - mit dem ersten Text in der Menschheitsgeschichte, der 1791 die Frau politisch, gesellschaftlich, juristisch und wirtschaftlich dem Mann gleich stellt und mit den Worten Femme reveille-toi! endet - dem am öftesten gestifteten geflügelten Wort aus den drei historischen Menschenrechtstexten. Olympe de Gouges wurde Opfer des Terreur und wurde 1793 auf dem Schafott hingerichtet.

Diese drei ersten Menschenrechtstexte für das Basler Denkmal, Buchstaben für Buchstaben in Wachs für den Bronzeguss cire perdue modelliert, wurden im Rahmen des Skulpturenwegs Grauholz als dessen Abschluss im Bundeshaus unter den Drei Eidgenossen vom März bis Oktober 1998 provisorisch in einem Holzrahmen gut beleuchtet gezeigt. Das gefiel den ParlamentarierInnen so gut, dass sie vor Ende der Ausstellung im Oktober 1998 eine Petition formulierten, sie möchten diese Texte im Bundeshaus an Ort und Stelle vor den Drei Eidgenossen behalten, ich möge einen festen Rahmen aus Bronze dafür schaffen. Das Basler Denkmalkomitee gab die Bronzetexte frei, es entstand die zwölfteilige Skulptur Menschenrechte im Bundeshaus 1776,1789,1791, die im Jahr 2000 von Bundesrätin Ruth Dreifuss den ParlamentarierInnen im Bundeshaus in der Galérie des Alpes übergeben wurde. Der vom Parlament gewünschte ursprüngliche Standort im Foyer vor den Drei Eidgenossen wurde von den Parlamentarischen Diensten abgelehnt, weil es sich um "ausländische Texte" handle und weil an dieser Stelle in der Wintersession ein Weihnachtsbaum stehe. 

Anstelle der Bronzetexte bekam das Denkmal gravierte Wandzeitungen, wie sie zur Zeit der französischen Revolution zur politischen Auseinandersetzung in Paris üblich waren. Auch Olympe de Gouges benutzte dieses Medium. 

1998 war auch das Jubiläumsjahr 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO. Es war naheliegend und mir ein Anliegen, dass auch die UNO Menschenrechtserklärung Platz auf dem Denkmal findet. Mit der Neuaufteilung der Texte und ihrer Gravur auf Tafeln - für die Gravur habe ich eine enge aber gut leserliche Schrift gestaltet - sind jetzt die vier wesentlichen Menschenrechtserklärungen von 1776 bis heute auf dem Denkmal vereint. Aus dem Denkmal für den Revolutionär Peter Ochs wurde 1997 das Menschenrechtsdenkmal.

 

FINANZIERUNG

Im Jahr 1997 wurde in der Basler Kantonalbank in der Spiegelgasse mit einer Aktion Buchstaben- und Wörterstiften aus den Menschenrechtstexten für das Denkmal begonnen, bei unzähligen Veranstaltungen wurden die Texte verteilt, so kamen über 110.000 sfr. zusammen. Stifterinnen und Stifter konnten ihre Unterschrift für das Denkmal hinterlassen und mit Urkunden Wörter, ganze Artikel kaufen und verschenken, auch Beschenkte konnten unterschreiben. Über 600 Stifterinnen und Stifter hinterliessen über 400 Unterschriften für das Denkmal. Diese erfolgreiche Aktion machte Texte und Denkmal bekannt und könnte weitergeführt werden. Markus Kutter hat den Metallbau gestiftet, Bettina Eichin das Künstlerhonorar. Die bisher gestiftete Summe beträgt ca. 400.000 sfr. Das Denkmal ist nahezu fertiggestellt, in Basel und Münchenstein gelagert und wartet auf den idealen Standort und seine Vollendung. Alles was eingelagert ist, ist bezahlt. Die 6 Tafeln Menschenrechtstexte 1776, 1789, 1791 in den Originalsprachen und mit deutscher Übersetzung sind bereits graviert. Es fehlen noch sechs Tafeln, eine die das Denkmal am künftigen Standort historisch erklärt, die Tafel mit den Unterschriften auf der Tapetentür und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 mit Präambel. Weiter fehlen das Dachelement mit dem Lichtdreieck, der Stuhl für den Innenraum des Denkmals, die Patinierung des Denkmalkörpers und der Texttafeln, die Kolorierung der gravierten Schriften. Fundament, evt. Fundamentgraben, Beleuchtung, Transporte, Montage. Je nach Standort wird mit zusätzlichen Kosten von 120.000 - 140.000 sfr. gerechnet. Weil der Auftraggeber die Künstlerin nie entlohnt hat, ist das Denkmal juristisch Eigentum der Künstlerin. Es soll der Öffentlichkeit geschenkt werden.